Lexikon
Abnahme
Sie dürfen nach den Landesbauordnungen Ihre Feuerstätte, Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke erst in Betrieb nehmen, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ihre Abgasanlage auf sichere Benutzbarkeit und Tauglichkeit bescheinigt hat.
Sollte es bei einer Abnahme zu festgestellten Mängel bzw. Abweichungen von geltenden Gesetzen, Verordnungen und Normen kommen, so wird Ihnen dies durch eine Mängelmeldung mitgeteilt.