Schornsteinlexikon
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Bundesbehörde die in Eschborn bei Frankfurt am Main sitzt und wird mit BAFA abgekürzt. Sie ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untergeordnet und unterliegt somit dem Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministers. Über die BAFA können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für Ihre Heizungsanlagen beantragen. Es ist möglich sowohl von der BAFA als auch von der KfW Bank zusammen Fördermittel zu beantragen. Hierbei müssen Sie jedoch beachten, dass Sie bei der KfW Bank nur Fördermittel beantragen können, wenn Sie mit noch keinen baulichen Maßnahmen begonnen haben. Bei der BAFA ist dies bis zu 6 Monate nach Baubeginn möglich.
Nach dem Stand von August 2012 sind für folgende Einrichtungen Fördermittel möglich:
Pelletöfen
Wasser führend - mit mindestens 2000
Pelletkessel
mit mindestens 3000
mit dem Heizungssystem verbundene Solarkollektoranlagen
mit mindestens 2000
Scheitholzvergaserkessel
mit mindestens 2000
Ihre Solaranlagen können Sie auch nach der Innovationsförderung fördern lassen.
Sie müssen jedoch bei all Ihren technischen Geräten berücksichtigen, dass eine bestimmte Ausstattung und eine bestimmte Leistung erforderlich ist, damit Ihre Anlage auch förderfähig ist. Die Anforderungen damit Sie Fördermittel erhalten, können sich jederzeit ändern. Die Anträge für die Fördermittel und die Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.