Schornsteinlexikon
Bundes - Immisionsschutzgesetz ( BImschG )
Das BImschG stammt aus dem Jahr 1974 und soll die Bürger und das Land vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen. Es werden dabei Erschütterungen, Lärm, Luftverunreinigungen und Ähnliches berücksichtigt. Die letzte Fassung dieses Gesetzes stammt aus dem Jahr 2013. Die Bereiche Lärm - und Emissionsschutz werden in insgesamt 43 verschiedenen Verordnung detailliert geregelt. Das 1. BImschV ist besonders für Ihren Privathaushalt interessant.
1. BImschV :
Das 1. BImschV erlässt Regelungen, die Sie beim Aufstellen und beim Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungs - und Heizungsanlagen einzuhalten haben. Davon sind insbesondere Gas -, Öl -, und Biomasseheizungsanlagen in den kleineren Haushalten betroffen. Das Aufstellen von solchen Anlagen ist im BImschG nicht genehmigungspflichtig, daher war hier die seperate Regelung über das 1. BImschV notwendig. Durch die Verordnung werden die Überprüfungspflichten für die verschiedenen Feuerstätten und die zulässigen Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub geregelt. Dabei wurden die Pflichten für alle Festbrennstoff - Anlagen erhöht und für die Gas - und Ölanlagen verringert. Sollte Ihre Anlage diese Grenzwerte nicht einhalten können, so müssen Sie diese außer Betrieb nehmen. Ebenso wird durch das 1.BImschV geregelt welche Brennstoffe zulässig und unzulässig sind.
Sie müssen regelmäßig den Abgasverlust und den Ausstoß von Kohlenmonoxid und Ruß in Ihrer Feuerstätte von Ihrem Schornsteinfeger überprüfen lassen.