Schornsteinlexikon
Feuerungsverordnung (FeuV)
Durch die Feuerungsverordnung - kurz FeuV - werden alle Anforderung zur Aufstellung von Feuerstätten in Ihrem Betrieb gestellt, wie zum Beispiel der Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen, die Abführung von Abgasen und die Verbrennungsluftversorgung.
Ebenso wird die Lagermenge und die Lagerung Ihrer Brennstoffe durch diese geregelt. Es gibt neben der Muster-Verordnung spezifische Ausgaben der jeweiligen Bundesländer, da die Feuerungsverordnung in Deutschland Ländersache ist. Dadurch können sich spezifische Anforderungen unterscheiden. Sollten die Regelungen dieser Verordnung nicht einhalten, so wird durch den Schornsteinfeger Ihre Anlage bemängelt. Die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Anlage kann somit nicht mehr gewährleistet werden.