Feuerwiderstandsfähigkeit

Feuerwiderstandsfähigkeit

Die Landesbauordnung ( LBO ) stellt allgemeine Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen an Ihrer baulichen Anlage. Diese werden unterteilt in feuerhemmend, feuerbeständig und hochfeuerhemmend.

Bei aussteifenden und tragenden Bauteilen bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit auf deren Standsicherheit im Falle eines Brandes. Bei raumabschließenden Bauteilen - Decken und Wände - auf deren Widerstand bei einer Brandausbreitung ( Raumabschluss ).