Gemischtbelegung

Gemischtbelegung

Die gleichzeitige Belegung von Festbrennstofffeuerstätten und Öl - oder Gasgeräten an einem Schornstein nennt man Gemischtbelegung. Ein typisch auftretender Fall der Mischbelegung ist, wenn Sie eine Öl - oder Gasheizung zusammen an Ihrer Anlage angeschlossen haben. Gemischtbelegungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn Ihre Feuerstätten mit dem gleichen Wirkungsprinzip oder entsprechenden Regelungsvorrichtungen arbeiten, wie zum Beispiel mit einer Abgasklappe. Natürlich sind separate Züge für Ihre Feuerstätte immer vorzuziehen.