Schornsteinfeger

Schornsteinfeger

Sie müssen durch den Schornsteinfeger - Rauchfangkehrer, Kaminkehrer - Ihre Abgasanlagen überprüfen und sich den sicheren Gebrauch durch diesen bestätigen lassen. Entspricht Ihre Anlage den Vorschriften und Normen, so kann er eine Abnahme verweigern und erstellt dann eine Mängelliste. Laut Kehrgesetz erfolgt die Feuerstättenschau durch den Kaminkehrer bei Feststoffbrennanlagen bis zu 4-mal pro Jahr und bei Gas-Brennwertgeräten nur alle 2 Jahre.