Lexikon
Wartung
Durch mechanische Belastungen, aggressive Stoffe, Umwelteinflüsse oder veränderte Betriebsbedingungen können Ihre freistehenden Industrieschornsteine / Abgasanlagen geschädigt werden. Damit trotzdem ein einwandfreier Zustand Ihrer Anlage gewährleistet werden kann, müssen Sie eine regelmäßige Zustandsüberwachung - DIN EN 13084 / EN 1993 - 3 - 2 - durch einen Sachständigen durchführen lassen. Im Abstand von maximal 2 Jahren prüft dieser den Zustand und Betrieb Ihres Abgassystems. Sie erhalten dann ein Protokoll dieser Inspektion, das Empfehlungen für Reparaturen und die Instandhaltung enthalten kann. Sie sind als Betreiber eines freistehenden Schornsteins immer dazu verpflichtet eine regelmäßige Überwachung mit der entsprechenden Protokollierung durchführen zu lassen. ( Vergleichbar mit dem regelmäßigen TÜV an Ihrem Auto ).