Schornsteinlexikon
Dauerbrandofen
Aus den Prüfungsvorschriften nach der DIN EN 13240 für Kaminöfen, leitet sich die Bezeichnung Dauerbrandofen her. Sie beschreibt nur die Gluthaltigkeit Ihres Kaminofens und bedeutet nicht Dauerbetrieb Ihres Kaminofens. Sie können Ihren Kaminofen entweder mit Kohle oder Holzprodukten und Holz betreiben. Nach den geltenden Normen muss Ihr Dauerbrandofen in der Lage sein die Glut bei einer Holzbefeuerung mindestens für 90 Minuten halten zu können - bei der Befeuerung mit Kohle sind es mindestens 4 Stunden, bevor Sie erneut an Kohle nachlegen. Ihr Dauerbrenner muss beim Abbrand mit reduzierter Luftzufuhr die Glut deutlich länger halten - mit Holz mindestens 10 Stunden und mit Kohle mindestens 14 Stunden. So ist es Ihnen möglich, Ihren Dauerbrandofen über Nacht mit reduzierter Leistung abbrennen zu lassen. Dadurch müssen Sie ihn am nächsten Morgen nicht neu anzünden, sondern einfach nur Kohle oder Holz nachlegen.
Sie können Ihren Dauerbrandofen mit Brennholz oder Kohle betreiben. Allerdings ist er meistens für Kohle optimiert. Im Gegensatz zu einem Zeitbrandofen ist der insgesamte Wirkungsgrad hierbei etwas schlechter. Wenn Sie mit reduzierter Luftzufuhr heizen, entstehen bei dem Dauerbrandofen beim Verheizen von Holz deutlich höhere umweltschädliche Emissionen, als bei einem Zeitbrandofen.
Sie sollten bei dem Kauf Ihres Kaminofens darauf achten, dass dieser für den Dauerbetrieb geeignet ist, da Sie ihn ansonsten zwischendurch in bestimmten Abständen auskühlen lassen müssen - was nicht wünschenswert wäre. Sollte diese vorhanden sein, spricht das für eine hochwertige Qualität Ihres Ofens.